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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Link zur Startseite)


Kennzeichnung bei Kosmetik und Pflegeprodukten

Ähnlich wie bei verpackten Lebensmitteln gibt es auch auf Kosmetikprodukten eine Art Zutatenliste: Alle Inhaltsstoffe müssen in schriftlicher Form angeben werden. So sollen Verbraucher überprüfen können, ob ein Produkt kritische Stoffe enthält oder nicht. Die Kennzeichnung erfolgt mit Hilfe einer internationalen Richtlinie, die in der Europäischen Union (EU) seit 1997 vorgeschrieben ist – genannt INCI (englisch: International Nomenclature of Cosmetic Ingredients, deutsch: Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe). Gemäß dieser Deklarationspflicht werden alle Bestandteile eines Deos oder einer Creme in einer bestimmten Reihenfolge aufgeführt: Die Inhaltsstoffe werden nach ihrem Gewichtsanteil in abnehmender Reihenfolge aufgelistet. Dies gilt für alle Inhaltsstoffe, die jeweils über ein Prozent des Inhalts ausmachen. Bei Wirkstoffen, die in geringeren Mengen als ein Prozent enthalten sind, ist diese Reihenfolge nicht mehr vorgeschrieben.

Auf der Suche nach verträglichen Produkten gilt es also die Angaben im Allergiepass mit denen auf der Verpackung abzugleichen. Dies kann im Alltag erschwert werden, wenn im eigenen Allergiepass nicht die INCI-Bezeichnungen, sondern beispielsweise die deutschen chemischen Bezeichnungen der Stoffe aufgelistet sind. Um geeignete Produkte finden zu können, kann es daher notwendig sein gemeinsam mit dem behandelnden Arzt eine Liste der eigenen Allergene mit den entsprechenden INCI-Namen der Stoffe zu erstellen.

Dennoch bleiben Lücken in der Kennzeichnung: Viele Duft- und Aromastoffe, die zur Parfümierung eingesetzt werden, dürfen ohne Detailangaben unter dem Begriff "Parfüm", "Parfum" oder "Aroma" zusammengefasst werden. Zwar ist seit 2005 in der EU die Pflicht zur Kennzeichnung zum Schutz des Verbrauchers erweitert worden: 26 bestimmte Duftstoffe müssen einzeln gekennzeichnet werden, weil diese als mehr oder minder allergen gelten. Die Praxis hat gezeigt, dass nicht alle dieser Stoffe ein hohes Allergiepotenzial haben – und, dass auf der Liste eine Reihe kritische Stoffe fehlen.

Ähnliches gilt auch für die INCI-Deklaration: Nach Angaben des Deutschen Allergie- und Asthmabundes e.V. tragen von den rund 240 bekanntesten Kontaktallergenen nur 154 eine INCI-Bezeichnung. Dies bedeutet jedoch keine Lücke in der Kennzeichnung der Kosmetikprodukte, sondern vielmehr, dass die „fehlenden“ Stoffe nicht als Inhaltsstoffe kosmetischer Mittel verwendet werden.

Es gilt: Ein Duftstoff in einem kosmetischen Mittel muss gekennzeichnet werden, wenn er bestimmte Mindestmengen überschreitet:

  • 100 Milligramm Duftstoff pro Kilo in Produkten, die nach der Benutzung wieder abgewaschen werden (Duschgel, Haarwaschmittel, Seife) – das entspricht mindestens einem Anteil von 0,01 Prozent
  • 10 Milligramm Duftstoff pro Kilo in Produkten, die auf der Haut oder den Haaren verbleiben (Creme, Parfüm, Haarfestiger) – das entspricht einem Anteil von mindestens 0,001 Prozent

Unterhalb dieser Schwellenwerte kann der Verbraucher davon ausgehen, dass keine allergischen Reaktionen bei Anwendung der kosmetischen Mittel auftreten.

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