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Henna-Haarfärbemittel mit p-Phenylendiamin (PPD) stellen ein Gesundheitsrisiko dar (Quelle: BfR, PDF)

In Henna-Haarfärbemitteln aus Asia-Shops haben Landesuntersuchungsämter die Substanz p-Phenylendiamin (PPD) nachgewiesen. Obwohl PPD ist nur für Oxidationshaarfarben zuge-lassen ist, handelte es sich bei den Produkten nicht um solche. Der Stoff wird dem Haarfär-bemittel zugesetzt, um einen dunkleren Farbton zu erzielen.

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