Wer ist zu informieren, wenn ein Eichenprozessionsspinner-Befall festgestellt wurde?
Ein Befall mit Eichenprozessionsspinnerraupen auf öffentlichen Grünflächen oder im Straßenbereich kann Ihrem örtlichen Grünflächen- oder Umweltamt gemeldet werden. Bei Befall im Wald können Sie das Forstamt informieren. Sie können sich auch an die gelisteten Landesbehörden wenden.
Auf privaten Grundstücken ist grundsätzlich der Eigentümer für die Bekämpfung verantwortlich. Als Mieter wenden Sie sich also direkt an den Eigentümer und bitten um Veranlassung geeigneter Maßnahmen. Grundstückseigentümer sollten sich an Schädlingsbekämpfer oder über die Gemeinde an die örtliche Feuerwehr wenden (keinesfalls die Raupen selbst entfernen!).
Zum Artikel Der Eichenprozessionsspinner
Häufig gestellte Fragen und Antworten
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