Ist eine (Online-) Apotheke verpflichtet, eine angebrochene Gesichtscreme wegen Unverträglichkeit zurückzunehmen? Welche Rechte habe ich als Verbraucherin?
Sie haben keinen Anspruch darauf, das Produkt aufgrund einer persönlichen Unverträglichkeit zurückzugeben bzw. den Kaufpreis erstattet zu bekommen.
Um Ihren Verdacht, dass das kosmetische Mittel eine unerwünschte Nebenwirkung bei Ihnen ausgelöst hat und möglicherweise Ursache für eine Kontaktallergie ist, bestätigen zu lassen und die allergieauslösende Substanz in Zukunft meiden zu können, sollten Sie einen Dermatologen oder einen Allergologen aufsuchen. Nehmen Sie unbedingt das betreffende Produkt zum Arztbesuch mit. Steht das entsprechende Produkt als Auslöser für Ihre Beschwerden fest, kann der Arzt den Hersteller bitten, die darin enthaltenen Einzelsubstanzen in testfähigen Konzentrationen zur Verfügung zu stellen.
Hersteller müssen laut Paragraph 5b der Kosmetik-Verordnung die gemeldeten unerwünschten Nebenwirkungen dokumentieren und Betroffenen dazu und auch zu Informationen über relevante Bestandteile Zugang gewähren.
Kontaktadressen der Firmen finden sich auf den kosmetischen Produkten oder auf unten angegebener Internetseite. Möglicherweise ist der Hersteller bei einer nachgewiesenen Unverträglichkeit zu einem Entgegenkommen auf Kulanzebene bereit.
Häufig gestellte Fragen und Antworten
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