Handlungsschwerpunkt 1: "Essen und Genuss"
Leichterer Umgang mit Lebensmittelallergien
Situation
In vielen Lebensmitteln befinden sich Substanzen (vornehmlich Proteine), die sensibilisierend oder allergieauslösend wirken können. Wichtige Lebensmittelallergene sind in glutenhaltigem Getreide (z.B. Weizen, Roggen, Gerste), in Krebstieren (z.B. Krabben), Eiern, Fisch, Erdnüssen, Soja, Kuhmilch, Schalenfrüchten (z.B. Haselnuss, Mandel), Sellerie, Senf und in Sesam enthalten bzw. gelangen als Schwefeldioxid oder Sulfit in die Nahrung (12 Hauptallergene).
Dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher dient die Kennzeichnung der Lebensmittel, in denen allergene Zutaten und Stoffe enthalten sind.
Bei verpackten Lebensmitteln gelten für die so genannten zwölf Hauptallergene wesentlich strengere Kennzeichnungspflichten als für die sonstigen Zutaten. Sind diese Zutaten (auch in geringen Anteilen oder in veränderter Form) enthalten, muss das gekennzeichnet werden. Schwellenwerte dafür gibt es nicht (Ausnahme Schwefeldioxid und Sulfite). Ende 2006 wurden auch Lupine und Weichtiere, wie zum Beispiel Muscheln, in die Liste der kennzeichnungspflichtigen Hauptallergene im EG-Recht aufgenommen.
Von dieser Allergenkennzeichnung ausgenommen ist bislang die lose Ware (z.B. Back-, Fleisch- und Wurstwaren). Diese wird an der Verkaufstheke oder in Restaurants direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher abgegeben. Allergiker sollen auch das vielfältige Angebot der lose abgegebenen Lebensmittel grundsätzlich nutzen können und sich nicht auf verpackte Lebensmittel beschränken müssen. Ein Teil der Bäckereien und Metzgereien bieten Allergikern bereits Informationen an. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass das Verkaufspersonal weiß, welche Zutaten in den Produkten enthalten sind.
Aus Gründen der Produkthaftung gehen verschiedene Hersteller mitunter dazu über, ihre Produkte pauschal mit der Angabe zu versehen, dass Spuren bestimmter kennzeichnungspflichtiger Allergene enthalten sein können. Durch solche Kennzeichnungen werden die Wahlmöglichkeiten von Allergikern weiter eingeschränkt.
Bei der Züchtung und Sortenwahl für den landwirtschaftlichen Anbau werden die Möglichkeiten, Allergene in Lebensmitteln zu verringern oder zu vermeiden, um Allergikern mehr Ausweichprodukte anbieten zu können, noch zu wenig genutzt.
Insbesondere bei Obst, Gemüse und Kuhmilch lässt sich die allergene Wirkung teilweise durch entsprechende Verarbeitung, wie zum Beispiel Kochen, Schälen und Säuern, abmildern. Die meisten Lebensmittelallergene sind jedoch hitzestabil.
Durch zu frühes Zufüttern von kuhmilch- oder sojahaltigen Produkten kann das Allergierisiko bei Säuglingen erhöht werden. Besteht ein erhöhtes familiäres Allergierisiko, sollte soweit möglich in den ersten sechs Monaten ausschließlich gestillt oder ansonsten hypoallergene Säuglingsnahrung gefüttert werden. In den ersten Lebensjahren kann vorbeugend auf Eier und Nüsse verzichtet werden.
Ziel
Den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor allergenen Lebensmitteln durch bessere Kennzeichnung und Aufklärung sowie durch Angebote von alternativen Produkten weiter verbessern.
Maßnahmen
- Gespräche mit der Lebensmittelwirtschaft zur Verbesserung der Wahlfreiheit von Allergikern durch angepasste Rezepturen und Produktionsprozesse; Erarbeitung eines Leitfadens zur Optimierung von Produktionsverfahren.
Verbesserung der Kennzeichnung loser Ware
- durch eine freiwillige Vereinbarung mit der Wirtschaft zur Kennzeichnung und Information sowie zur Überprüfung ihrer Wirksamkeit oder
- sofern keine wirksame freiwillige Kennzeichnung durch die Wirtschaft zustande kommt, durch Einführung einer Kennzeichnungspflicht für unverpackte Lebensmittel.
- Zügige Umsetzung der EG-rechtlichen Kennzeichnungspflicht für Lupine und Weichtiere in das nationale Recht.
- Forschung zur Bewertung von Pflanzensorten (z.B. Apfel, Sellerie, Getreide) im Hinblick auf allergene Inhaltsstoffe und Erarbeitung von Empfehlungen für die Sortenwahl und Züchtung.
- Verstärkte Aufklärung über Möglichkeiten, das Allergiepotential bestimmter Lebensmittel durch eine entsprechende Zubereitung zu mindern.
- Aufklärung über die Bedeutung des Stillens, des Verzichts auf eine zu frühe Gabe von Kuhmilch an Säuglinge und die sinnvolle Verwendung hypoallergener Säuglingsnahrung.
