Allergische Reaktionen durch Tätowierfarbe
Als Tätowierfarbe werden so genannte Azo-Farben verwendet, von denen etwa 450 als gesundheitsgefährdend gelten, einige davon als möglicherweise allergieauslösend. Auch Tätowierfarben, die Schwermetalle enthalten, können Unverträglichkeitsreaktionen hervorrufen.
Heutige Tätowierfarben sind synthetische Gemische aus organischen Farbstoffen und anorganischen Füllmitteln. Grundsätzlich werden für Tätowierungen und Permanent-Make-up die gleichen Farbstoffe verwendet, auch die Technik des Farbauftrags unterscheidet sich nicht. Eine zentrale Bedeutung als potenziell allergieauslösend kommt den metallhaltigen Stoffen in Farbmischungen zu, den sensibilisierenden Farbmitteln sowie den Aminen, die als Verunreinigungen oder als Spaltprodukte in Tätowiermitteln vorkommen können.
Eine typische Tätowierfarbe setzt sich wie folgt zusammen:
- entmineralisiertes oder destilliertes Wasser als Lösemittel (35 bis 65 Gewichtsprozent)
- Farbstoffe, Farbpigmente (1 bis 40 Gewichtsprozent)
- Polyvinylpyrrolidon (5 bis 20 Gewichtsprozent) und Cross-Polyvinylpyrrolidon (0,1 bis 2,5 Gewichtsprozent) als
Bindemittel - Siliziumdioxid als Entzündungshemmer (0,1 bis 10 Gewichtsprozent)
- Bei schwarzer Tätowierfarbe werden außerdem Schellack und Borax, bei bunten Farben Schellack und Ammoniak zugesetzt.
Azo-Farben werden wegen ihrer Farbbrillanz in Tätowierfarben eingesetzt. Sie werden günstig aus Teerpigmenten hergestellt und verblassen auch unter Lichteinfluss nur sehr langsam. Von den rund 2.000 verschiedenen Azo-Farben gelten etwa 450 als gefährlich, weil aus ihnen im Körper Spaltprodukte entstehen können, die Krebs erregen können. Manchen Azo-Farben schreibt man auch ein allergenes Potenzial zu. Im Hinblick auf eine Allergieauslösung sind insbesondere die stark sensibilisierenden Dispersionsfarbstoffe wie Dispersionsblau 106 und 124 von Bedeutung, die oft gemeinsam vorkommen. Dispersionsblau 106 und 124 können nach Azospaltung auch die ebenfalls stark allergenen Stoffe para-Phenylendiamin oder p-Aminoazobenzol freisetzen. Menschen, die durch Kosmetika oder Tattoo-Farben für PPD (para-Phenylendiamin) sensibilisiert worden sind, können auf einige Azo-Farben in Textilien eine allergische Reaktion zeigen (Kreuzreaktion).
Auch Tätowierfarben, die Schwermetalle enthalten, können Unverträglichkeitsreaktionen hervorrufen. Diese können mehrere Wochen lang andauern oder sogar dauerhaft bestehen bleiben.
Beispiele für Tätowierfarben, die Schwermetalle enthalten:
- Chrom(III)-oxid (grün)
- Cobaltaluminiumoxid (blau)
- Cadmiumsulfid (gelb)
- Quecksilbersulfid (rot)
Die am 1. Mai 2009 in Kraft getretene Tätowiermittel-Verordnung zählt unter anderem die Stoffe auf, die beim gewerbsmäßigen Herstellen oder Behandeln von Tätowiermitteln verboten sind. Dazu gehören beispielsweise Azofarbstoffe, die durch reduktive Spaltung einer oder mehrerer Azogruppen in eines oder mehrere als gesundheitsgefährdend eingestufte Amine aufgespalten werden. Darüber hinaus sind unter anderem auch PPD sowie Dispersionsblau 106 und 124 verboten.
