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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Link zur Startseite)


Ausnahmen bestätigen die Regel!

Allergiker profitieren von der neuen Kennzeichnung, allerdings ist sie für bestimmte Personengruppen noch nicht exakt genug.

  • Gewürz- und Kräuterallergiker müssen beim Einkauf weiterhin aufpassen. Speziell für Gewürz- und Kräutermischungen gibt es Ausnahmen bei der Kennzeichnung. Enthält eine Fertigsuppe eine Gewürz- oder Kräutermischung, müssen die Einzelzutaten dieser Mischung nur aufgelistet werden, wenn sie einen Mengenanteil von über zwei Prozent ausmachen.

    Liegt der Mengenanteil unter 2 Prozent bezogen auf die Gesamtmenge der Suppe, sieht die Kennzeichnungsverordnung von einer Einzelauflistung der Gewürze und Kräuter (außer Sellerie – siehe oben) ab. Ein Allergiker, der auf Knoblauch oder Rosmarin reagiert, kann das Produkt nicht mit Sicherheit kaufen oder verzehren.
  • Hersteller verwenden mitunter in der Kennzeichnung ihrer Produkte die Angabe "Kann Spuren von XYZ (XYZ = Allergen, beispielsweise Weizen) enthalten", um Fälle der unbeabsichtigten Kontamination ihrer Produkte mit allergenen Bestandteilen zu erfassen. Diese Angabe ist rechtlich nicht vorgeschrieben. Sie erfolgt von den Herstellern aus Gründen der Produkthaftung. Sofern die Angabe "Kann … enthalten" lediglich prophylaktisch verwendet werden sollte, weil etwa geeignete Maßnahmen zur Einschränkung oder sogar Verhinderung von Kreuzkontaminationen die Produktion verteuern würden, würde dem Verbraucherschutz nur bedingt gedient, da eine zunehmende Verwendung dieses Vorsichtshinweises die Wahlmöglichkeit des unter einer Allergie Leidenden weiter einschränkt.

    Die Lebensmittelunternehmer haben nämlich, basierend auf Hygieneregelungen und im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht, durch sachgerechte Spülung, getrennte Leitungssysteme und weitere geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass unbeabsichtigte Kontaminationen ihrer Erzeugnisse mit allergenen Bestandteilen verhindert werden. Allergiker, die hochgradig mit schweren Symptomen auf ihren Auslöser allergisch reagieren, sollten vorsorglich Produkte mit solchen Angaben meiden.
  • Auch der Einkauf von loser Ware an der Ladentheke, in der Metzgerei oder in der Bäckerei und das Essen außer Haus, zum Beispiel in Kantinen, Krankenhäusern oder Restaurants, gestaltet sich schwieriger, da die Allergenkennzeichnung nur für abgepackte Ware gilt: Allergiker sollten hier nachfragen und sich beraten lassen.

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