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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Link zur Startseite)


Die Kennzeichnungsregelung für verpackte Ware

Seit November 2005 gibt es eine Kennzeichnungsregelung für verpackte Ware (LMKV), die Allergikern die Auswahl allergenarmer Produkte erleichtert. Mit Inkrafttreten dieser Regelung müssen Lebensmittelhersteller die 14 häufigsten Allergieauslöser immer und ausnahmslos auf verpackter Ware im Zutatenverzeichnis oder im Produktnamen angeben. Ausnahmen in Bezug auf zusammengesetzte Zutaten (Milch in der Schokofüllung eines Keks) oder kleinste Mengen sind nicht erlaubt.

Diese Verordnung gilt EU-weit, bezieht sich allerdings nur auf abgepackte Lebensmittel. Als Lebensmittel-Allergiker finden Sie die folgenden vierzehn häufigsten Auslöser allergischer und anderer Unverträglichkeiten in der Zutatenliste oder im Produktnamen:

  • Glutenhaltige Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon) sowie daraus hergestellte Produkte
  • Milch sowie daraus hergestellte Produkte (einschließlich Laktose)
  • Eier sowie daraus hergestellte Produkte
  • Soja sowie daraus hergestellte Produkte
  • Erdnüsse sowie daraus hergestellte Produkte
  • Schalenfrüchte, das heißt Mandel, Haselnuss, Walnuss, Cashewnuss, Pecannuss, Paranuss, Pistazie, Macadamianuss und Queenslandnuss sowie daraus hergestellte Produkte
  • Sellerie sowie daraus hergestellte Produkte
  • Senf sowie daraus hergestellte Produkte
  • Krebstiere sowie daraus hergestellte Produkte
  • Fisch sowie daraus hergestellte Produkte
  • Sesamsamen sowie daraus hergestellte Produkte
  • Schwefeldioxid (SO2) und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 Milligramm/ Kilogramm oder 10 Milligramm/ Liter als SO2angegeben
  • Lupinen und daraus hergestellte Erzeugnisse
  • Weichtiere und daraus hergestellte Erzeugnisse

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